Gemeindeleben

Friedhof

Ein Ort für die Toten und die Lebenden – Begräbnis, Grabpflege und Begleitung.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Hennstedter Friedhof. Unser Friedhof ist ein Ort für die Toten und die Lebenden – und ein sozial, kulturell und ökologisch wertvoller Raum innerhalb der Dörfergemeinschaft rund um Hennstedt.

Unser Friedhof

Der Friedhof in Trägerschaft der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hennstedt liegt am Dorfrand Hennstedts, zwischen Friedhofstraße und Heider Straße sowie Hochfeld. Das Gelände von vier Hektar wurde der Kirchspielsgemeinde am 24. Februar 1842 zur Anlage des neuen Friedhofs von Johann Hinrich Ottens geschenkt. Nach der Stifterfamilie ist auch unser Ottenshain benannt – ein Areal mit alten Bäumen, auf dem seit 2025 Bestattungen möglich sind.

Der Friedhof ist geometrisch angeordnet und unterteilt sich in fünf Begräbnisfelder (I–V). Die Kapelle ist für Trauerfeiern mit bis zu hundertsiebzig Gästen ausgelegt; für Trauerfeiern kann auch die St. Secundus-Kirche genutzt werden.

Auf dem Hennstedter Friedhof können grundsätzlich alle Verstorbenen, unabhängig von Konfession und letztem Wohnort, beigesetzt werden.

Grabarten im Überblick

Vom klassischen Familiengrab über pflegeleichte Klinkergräber bis zur Ruhe unter alten Bäumen – auf unserem Friedhof finden Sie für jeden Wunsch eine passende Grabstätte. Bei der Wahl beraten Sie unsere Friedhofsmitarbeiter gern.

Sarg- und Urnengräber mit eigener Gestaltung

Einzel- oder Familiengrab

Für einen Sarg oder zwei Urnen je Grabbreite · mehrere Grabbreiten möglich · eigene oder professionelle Pflege

  • Ein- oder mehrstellige Erdgrabstätten auf den Feldern in der Nähe von Kapelle und Parkplätzen.
  • Die Lage des Grabes wird im Beratungsgespräch gewählt.
  • Es können ein Sarg oder bis zu zwei Urnen je Grabbreite beigesetzt werden.
  • Das Nutzrecht wird grundsätzlich für 25 Jahre vergeben; eine Verlängerung ist möglich und kann schon zu Lebzeiten erworben werden.

Pflege: individuelle Bepflanzung; Versiegelungen mit Grabplatten oder Kieselsteinen nur auf Feld III erlaubt. Pflege privat oder professionell.

Grabmal: stehende und liegende Grabmale möglich, über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb.

Urnengrab mit Klinkereinfassung

Für eine oder zwei Urnen · pflegeleicht · eigene oder professionelle Pflege

  • Vor allem auf Feld I und II, fortlaufend zu einer zusammenhängenden Anlage angelegt.
  • Bis zu zwei Urnen je Grab, eine Urne je Grabbreite.
  • Nutzrecht grundsätzlich für 20 Jahre, Verlängerung möglich, auch zu Lebzeiten erwerbbar.

Pflege: individuelle Bepflanzung; Versiegelungen im Umfang von 1/3 (versiegelbar) und 2/3 (zu bepflanzen) auf Antrag in Ausnahmefällen.

Grabmal: stehende Grabmale (40 × 12 × 70 cm) möglich, über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb.

Urnengrab – einzeln oder als Paar im Rondell

Für eine oder zwei Urnen · mehrere Grabbreiten möglich · pflegeleicht · eigene oder professionelle Pflege

  • Vor allem auf Feld I und II (nahe Kapellenparkplatz).
  • In einem Viertel des Rondells können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, eine Urne je Grabbreite.
  • Nutzrecht grundsätzlich für 20 Jahre, Verlängerung möglich, auch zu Lebzeiten erwerbbar.

Pflege: individuelle Bepflanzung; Versiegelungen nicht erlaubt.

Grabmal: stehende und liegende Grabmale möglich, über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb.

Paaranlage – ein Sarg und eine Urne

Erdgrabstätte mit Rasenbegrünung und Pflanzbeet für einen Sarg · optional Pflanzbeet als Urnengrab · pflegeleicht oder pflegefrei

  • Vor allem auf Feld I, III und V.
  • Ein Sarg unter Rasen je Grabbreite; zum Grab gehört ein Pflanzbeet mit Klinkerumrandung, das auch als Urnengrab genutzt werden kann.
  • Nutzrecht grundsätzlich für 25 Jahre (Urnengrab mit Klinkerkante 20 Jahre), Verlängerung möglich.

Pflege: mindestens 2/3 Rasenbegrünung; 1/3 (Pflanzbeet mit Klinkerkante) zur Bepflanzung – selbst oder durch den Friedhof. Versiegelungen nur auf Feld III.

Pflegeleichte und pflegefreie Anlagen

Pflegefreie bzw. pflegeleichte Sargbestattung

Erdgrabstätte mit Rasenbegrünung für einen Sarg · mit Pflanzbeet möglich · pflegeleicht oder pflegefrei

  • Vor allem auf Feld I, III und V.
  • Ein Sarg je Grabbreite. Nutzrecht grundsätzlich 25 Jahre, Verlängerung möglich.

Pflege: mindestens 2/3 Rasenbegrünung; 1/3 zur individuellen Bepflanzung – oder die gesamte Fläche mit Rasen, dann pflegefrei. Versiegelungen nur auf Feld III.

Grabmal: stehende und liegende Grabmale möglich, über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb.

Urne in Gemeinschaft – pflegefrei

Urnengrabstätte in Gemeinschaftsanlage unter Rasen · pflegefrei

  • 1-stellige Urnengrabstätten mit Rasenbegrünung am Hauptweg des Friedhofs.
  • Vergabe der Reihe nach; eine Urne je Grabstätte. Es werden keine Nutzungsrechte verliehen. Reservierung zu Lebzeiten möglich.

Pflege: pflegefrei – Begrünung und Pflege übernehmen die Friedhofsmitarbeiter. Keine individuelle Bepflanzung; Blumen, Gestecke und Grablichter werden regelmäßig abgeräumt.

Grabmal: Gedenkstelen aus Granit, auf denen auf Wunsch ein namentliches Gedenken möglich ist (Kosten des Steinmetzbetriebes).

Urnengrab am Trauerbaum

Urnengrabstätte in Gemeinschaftsanlage unter Rasen mit Baum · pflegefrei

  • 1-stellige Urnengrabstätten mit Rasenbegrünung um unsere Blutbuche, im hinteren Bereich des Friedhofs (Nähe Parkplatz Heider Straße/Hochfeld).
  • Vergabe der Reihe nach; eine Urne je Grabstätte. Keine Nutzungsrechte. Reservierung zu Lebzeiten möglich.

Pflege: pflegefrei durch die Friedhofsmitarbeiter; keine individuelle Bepflanzung.

Grabmal: Gedenkblätter, auf denen ein namentliches Gedenken möglich ist (zusätzliche Kosten).

Urnengrab im Ottenshain – Ruhe unter Bäumen

Urnengrabstätte in Gemeinschaftsanlage · pflegefrei

  • 1-stellige Urnengrabstätten in direkter Nähe zur Kapelle im Ottenshain, wo hohe, alte Bäume wachsen.
  • Vergabe der Reihe nach; eine Urne je Grabstätte. Keine Nutzungsrechte. Reservierung zu Lebzeiten möglich.
  • Bei der Trauerfloristik (Kränze, Gestecke etc.) dürfen keine Kunststoffe verwendet werden.

Pflege: pflegefrei; um den waldähnlichen Charakter zu erhalten, übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege. Keine individuelle Bepflanzung.

Grabmal: Gedenkstelen aus Holz mit kleinen bronzenen Blättern für ein namentliches Gedenken (zusätzliche Kosten der Metallgießerei).

Preise

Eine vollständige Preisübersicht (Nutzungsrechte, Bestattungs- und Pflegegebühren) folgt in Kürze. Bis dahin nennen wir Ihnen die aktuellen Gebühren gern im Beratungsgespräch.

Auf einen Blick

Verwaltung: Alle Ansprechpartner:innen finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Friedhofsverwalter: Heino Svensson

0160 / 977 284 51

friedhof-hennstedt@kirche-dithmarschen.de

Fragen? Wir sind für Sie da.

Melden Sie sich gern im Kirchenbüro oder direkt bei unserem Team.

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